Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (Az.: 5 K 1782/05) birgt für viele SchülerInnen bundesweit Hoffnung: Gibt es durch zu viel Ausfall an Unterricht schlechte Prüfungsergebnisse, dann berechtigt dies zur Prüfungswiederholung.
–Fall:
Sandro Seifenberg hatte seine Deutsch-Prüfung an der Realschule zwar bestanden. Doch die 4, die er dafür bekam, wurmte ihn mächtig, denn was in dem Examen abgefragt wurde, war nie im Unterricht behandelt worden. Schuld daran: der häufige Ausfall. Sandro rechnete aus, dass insgesamt 18 Prozent aller Deutsch-Stunden ausgefallen waren. Er verlangte deshalb eine zweite Chance, was das Schulamt aber ablehnte. Nun zog Sandro vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Dresden zog folgenden Schluss:
Schüler, die wie hier übermäßig von Unterrichtsausfall betroffen sind, sind gegenüber Prüflingen an anderen Schulen benachteiligt. Ihr Grundrecht auf Chancengleichheit wird somit verletzt. Ihnen muss also die Möglichkeit zur Resultatsverbesserung eingeräumt werden.-
www.mdr.de/mdr-info/urteile/3858012.html
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